Kein Rauchmelder trotz Rauchmelderpflicht?

Immer wie taucht die Frage auf, was passiert, wenn in einem Haus oder einer Wohnung kein Rauchmelder installiert wurde und ein Brand ausbricht?

Oftmals gilt die Sorge hier weniger dem eigenen Lebens, sondern eher der späten Rache durch die Versicherung, welche Leistungen kürzt, wenn kein Rauchmelder installiert wurde. Dies generell anzunehmen ist schlichtweg falsch und das aus gleich mehreren Gründen.
Kein Rauchmelder trotz Rauchmelderpflicht?
Zum Einen hat der Rauchmelder nur einen Zweck: Leben zu schützen und Bewohner rechtzeitig eine Flucht aus dem brennenden Objekt zu ermöglichen. Was ein Rauchmelder aber nicht kann ist Sachwerte zu schützen. Doch allein dafür muss die Versicherung am Ende aufkommen. Eine Ausnahme bildet hier eventuell die Lebensversicherung. Ob ich nun einen Rauchmelder habe oder nicht, ist für den entstehenden Versicherungsschaden  zunächst unerheblich. Daher wird man auf Nachfrage bei vielen Versicherern auch ein: „das ist uns eigentlich egal“ hören. Einzig und allein die Police selbst regelt die Schadensfälle und dort sind Rauchmelder bisher noch kaum berücksichtigt. Dennoch unser Rat: Immer bei der Versicherung nachfragen! Teilweise kann es zu unbeachteten Änderungen der Policen kommen, wodurch sich die ganze Situation unerwartet ändern kann.

Der Schein trügt

VdS Logo

Der Verband deutscher Sachversicherer prüft Rauchmelder und zertifiziert diese mit seinem Gütesiegel. Aber auch Rauchmelder ohne VdS Zertifizierung entsprechen der Rauchmelderpflicht und dürfen montiert werden.

Anders verhält es sich jedoch , wenn Menschen zu Schaden kommen. Dazu ein Beispiel: Man stelle sich vor in einem Haus sind Freunde zu besucht. Der Hausherr verlässt das Gebäude und es fängt aus unbekannten Gründen an zu brennen. Trotz Rauchmelderpflicht sind jedoch keine Frühwarngeräte in Form von Rauchmeldern installiert. Im Haus sind nun mehrere Menschen gefangen und erleiden eine schwere Rauchgasvergiftung, im schlimmsten Fall gibt es sogar Tote. Stellt der Sachverständige nun fest, dass keine Rauchmelder trotz Pflicht installiert worden, kann dies im Prozessfall als fahrlässige Tötung bzw. fahrlässige Körperverletzung ausgelegt werden, denn der Gastgeber trägt Sorge für die Sicherheit seiner Gäste. Rauchmelder zu installieren ist also nicht nur eine Frage der eigenen Sicherheit, sondern auch die der Fürsorge für andere.

Fazit

Eine Kontrolle der Einhaltung der Rauchmelderpflicht durch Behörden oder Versicherungen werden wohl 99,9% aller Bundesbürger nie erleben. Ebensowenig wird es in nächster Zeit Versicherer geben, welche ausdrücklich auf die Installation bestimmter Rauchmelder drängen. Dennoch sollte in jedem Schlaf,- Kinder,- Wohnzimmer und dem Flutwegsflur ein Rauchmelder installiert werden. Allein der Schutz des eigenen Lebens oder das der Familie sollte prinzipiell über den Bedürfnissen der Versicherer oder Behörden stehen.

4.67 avg. rating (90% score) - 3 votes