Die jährliche Wartung (nach DIN 14676) der Rauchmelder ist unbedingt notwendig, um die Funktionsbereitschaft des Melders zu überprüfen. Diese Prüfung erfolgt entsprechend der Bedienungsanleitung nach Herstellerangaben.
Überprüfen Sie, ob die Raucheindringöffnungen frei von Flusen, Staub und Spinnweben sind oder eine mechanische Beschädigung des Rauchwarnmelder erkennbar ist. Verwenden Sie dazu ein Staubtuch oder eine weiche Bürste. Auch die Verwendung eines Bürstenaufsatzes Ihres Staubsaugers ist eine Möglichkeit (auf niedrigster Stufe. Verwenden Sie keine Reinigungslösungen oder –mittel auf dem Rauchmelder, da diese den Sensor beschädigen könnten.
Über die Prüftaste des Rauchmelders muss ein Testalarm ausgelöst werden, mind. 1 mal jährlich, bitte auch hier lt. Bedienungsanleitung des Herstellers vorgehen.
Im Rahmen der jährlich durchzuführenden Wartung ist zudem zu überprüfen, ob die Rauchmelder sich noch an einem geeigneten Platz an der Decke des Raums befinden und sich die örtlichen Gegebenheiten nicht verändert haben (z. B. wenn eine Decke mit Tüchern abgehängt wird, kann der Rauch die Rauchkammer nicht mehr ungehindert erreichen).
Ebenso muss die Batterie nach Herstellerangaben gewechselt werden. Liegen keine Angaben vom Hersteller vor und ist keine Dauerbatterie mit 10-jähriger Lebensdauer eingebaut, so sollte die Batterie jährlich ausgetauscht werden. Spätestens erforderlich wird der Batteriewechsel, wenn der Rauchmelder durch dies akustisches Signal (immer wiederkehrendes kurzes Signal in kurzen Abständen) meldet. Der Batteriewechsel entfällt bei Verwendung von Batterien mit 10-jähriger Lebensdauer, denn nach diesem Zeitraum von 10 Jahren sollte der gesamte Rauchmelder generell ausgetauscht werden, da hier das gesamte Gerät Verschleißerscheinungen zeigt.