Wenn klar ist, dass es sich wirklich um einen Brandfall handelt ist selbstverständlich sofort die Feuerwehr zu verständigen. Sollten Sie unsicher sein, ob es sich um einen Brandfall oder womöglich einen Fehlalarm handelt sollten Sie zunächst die Polizei informieren. Diese entscheidet im Zweifelsfall, ob ein Feuerwehreinsatz notwendig ist oder nicht.
Treten Sie nicht ohne Weiteres die Tür zur Nachbarwohnung ein. Selbst wenn Sie damit nur gute Absichten verfolgen, so kommt es bei einem Fehlalarm meist zu Konflikten bei der Schadensregulierung. Der Verursacher des Fehlalarm trägt in den meisten Fällen die Kosten für den Fehlalarm und Schäden, die dadurch entstanden sind, sowie ebenfalls Bergungskosten für den Feuerwehreinsatz, sollte diese gerufen worden sein.