Grundsätzlich sollten Rauchwarnmelder immer waagerecht und möglichst mittig im Raum angebracht werden, um die optimalen Detektionsvoraussetzungen für den Rauchmelder zu erzeugen. Da es bei schräg zulaufenden Decken zu einer Bildung von Wärmepolstern kommt, die die Funktionalität der Rauchmelder einschränken können, gilt es bei der Montage von Rauchmeldern in Räumen mit Dachschrägen, einige wichtige Dinge zu beachten:
- Räume mit Pultdächern oder Satteldächern mit einer Dachschräge die gleich oder kleiner als 20° ist, sind wie horizontale Zimmerdecken zu behandeln. Der Rauchmelder muss in solchen Räumen ebenfalls mittig an der Dachschräge montiert werden.
- Bei Räumen mit Pult- oder Satteldächern mit einer Dachschräge von mehr als 20° muss der Rauchmelder mindestens 0,5m und höchstens 1m von der Dachspitze entfernt in der Raummitte angebracht werden. Alternativ hierzu kann man den Rauchmelder auch an der linken oder rechten Dachschräge montieren.
- In Räumen mit einer größeren Dachschräge als 20° und einem horizontalen Deckenfeld, welches 1m breit oder kleiner ist, muss der Melder wie bei Punkt 2 an die Dachschräge montiert werden. Ist die horizontale Decke breiter als 1m, sollte der Rauchmelder mittig an der horizontalen Decke angebracht werden.