Feuerlöscherpflicht in Fahrzeugen in der EU
Anders als in anderen EU-Ländern besteht in Deutschland bisher nicht die Pflicht, einen Feuerlöscher im privaten Kraftfahrzeug mitzuführen.
Dennoch muss darauf geachtet werden, sein Auto mit einem Feuerlöscher auszustatten wenn man in ein EU-Land einreist, indem eine Pflicht für Feuerlöscher im Fahrzeug besteht.
Zu den Ländern, in denen eine solche Pflicht besteht gehören unter anderem das Baltikum, Bulgarien, Griechenland, Moldawien, Rumänien, Russland, die Türkei, Ukraine und Weißrussland. Darüber hinaus wird in Belgien, Dänemark, Island, Mazedonien, Norwegen, Schweden und Polen empfohlen, einen Feuerlöscher für den Notfall mitzuführen.
Feuerlöscher Pflicht in Deutschland
In Deutschland gilt die Pflicht zur Mitführung von Feuerlöschern nur für Fahrzeuge die Stückgut oder Gefahrengut transportieren. Jedoch unterscheidet man auch bei diesen Fahrzeugen nach Mindestgesamtfassungsvermögen je Beförderungseinheit der höchstzulässigen Masse und dem jeweiligen Anteil an Löschmittelpulver für die Brandklassen ABC.
Bei dieser Unterscheidung muss beachtet werden, dass es nicht um das Gesamtgewicht des jeweiligen Feuerlöschers geht, sondern um das Gewicht des darin enthaltenen Löschmittels. Allgemein lässt sich jedoch festhalten, dass immer ein Feuerlöscher mit mindestens 2 kg Löschmittelpulver vorhanden sein muss.
Sollte der Feuerlöscher außen am Fahrzeug befestigt sein, so muss darauf geachtet werden, dass er ausreichend gegen Witterung geschützt ist, beispielsweise durch eine Feuerlöscherschutzbox. Weiterhin muss der Feuerlöscher durch einen Griff zugängig sein und darf nicht im Bettkasten o.ä. verstaut sein.
Fahrzeuge(PKW oder LKW) bis 3,5 Tonnen
müssen mindestens 4 kg Löschmittelpulver mit den Brandklassen ABC mitführen. Die Mindestanzahl der Feuerlöscher beträgt 2, von denen mindestens einer über 2kg Fassungsvermögen verfügt.
Fahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen
müssen mindestens 6 kg Löschmittel der Brandklassen ABC mitführen. Auch hier beträgt die Mindestanzahl 2, von denen einer ein Fassungsvermögen von 2kg und der andere ein Fassungsvermögen von 6kg hat.
Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen
müssen mindestens 12 kg Löschmittel der Klassen ABC mitführen. Auch hier ist die Mindestanzahl der Feuerlöscher 2. einer mit einem Fassungsvermögen von 2kg, der andere mit 6kg Fassungsvermögen.
Diese Normen sind inder ADR/GGVSEB festgeschrieben. Ebenso ist festgelegt, dass Pulverfeuerlöscher zu verwenden sind.
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